Allgemeine Geschäftsbedingungen
der StrukturKompass UG (haftungsbeschränkt) für das Beratungspaket Pflege Budget Cockpit · Stand: Juni 2026
§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der StrukturKompass UG (haftungsbeschränkt), Brücherhofstr. 21, 44269 Dortmund (nachfolgend „Anbieter") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde") über das Beratungspaket „Pflege Budget Cockpit" einschließlich der zugehörigen Software-Lizenz.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Beratungspaket für ambulante Pflegedienste, bestehend aus:
- Onboarding und Einweisung in das Pflege Budget Cockpit durch den Anbieter
- Nutzungslizenz für die Web-Anwendung „Pflege Budget Cockpit" (nachfolgend „Cockpit") zur strukturierten Erstberatung von Klient:innen zu Ansprüchen nach SGB XI, V, IX, XII und EStG
- Fortlaufende fachliche Updates der im Cockpit hinterlegten Leistungsbeträge und Hebelliste
- Support per E-Mail während üblicher Geschäftszeiten
(2) Das Cockpit ist kein eigenständiges Produkt, sondern integraler Bestandteil des Beratungspakets. Eine separate Tool-Lizenz ohne Beratungspaket wird nicht angeboten.
(3) Das Cockpit liefert keine rechtsverbindlichen Einschätzungen zu Pflegegradeinstufungen, Leistungsansprüchen oder Bewilligungswahrscheinlichkeiten. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst (MD/Medicproof). Sämtliche im Cockpit dargestellten Beträge und Hebel sind unverbindliche Orientierungswerte als Gesprächsgrundlage.
§ 3Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots des Anbieters durch den Kunden, spätestens jedoch durch erstmalige Inanspruchnahme der Leistungen.
(2) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere SGB XI, V, IX, XII).
(2) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) zu bedienen. Eine Übersicht eingesetzter Auftragsverarbeiter findet sich in der Datenschutzerklärung.
(3) Der Anbieter ist um die durchgehende Verfügbarkeit des Cockpits bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit (siehe § 10).
§ 5Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der vereinbarten Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Vertragsschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
(3) Bei Rücklastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen trägt der Kunde die anfallenden Bankgebühren sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 €. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Cockpit nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende anzupassen. Der Kunde kann im Falle einer Preiserhöhung den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung außerordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Preiserhöhung kündigen.
§ 6Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei vollen Monatsbeträgen in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten aus § 7 oder § 8 verstößt.
§ 7Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
- seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
- den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines unbefugten Zugriffs auf seinen Account besteht
- das Cockpit ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte einzusetzen (siehe § 8)
- geltendes Recht, insbesondere datenschutzrechtliche Vorschriften und seine eigenen Schweigepflichten nach § 203 StGB im Verhältnis zu seinen Klient:innen, zu beachten
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die fachliche Richtigkeit aller Daten, die er im Cockpit erfasst, sowie für die Beratung seiner Klient:innen auf Basis der Cockpit-Ergebnisse.
§ 8Nutzungsrechte am Cockpit
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht am Cockpit ein.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die Nutzung durch den Kunden und seine Beschäftigten im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit als Pflegedienst beschränkt. Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung gegenüber Dritten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung sowie das Erstellen abgeleiteter Werke des Cockpits sind, soweit gesetzlich zulässig, untersagt.
(4) Sämtliche im Cockpit enthaltenen Inhalte (insbesondere die strukturierte Hebelliste, Texte, Layouts, Logos) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben Eigentum des Anbieters.
§ 9Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Das Cockpit wurde bewusst so gestaltet, dass keine Klient:innen-Daten den Browser des Kunden verlassen („stateless-Architektur"). Sämtliche im Cockpit verarbeiteten Falldaten verbleiben ausschließlich im flüchtigen Arbeitsspeicher des Browsers und werden weder an den Anbieter noch an Dritte übermittelt oder dort gespeichert.
(2) Aus diesem Grund verarbeitet der Anbieter keine personenbezogenen Daten der Klient:innen des Kunden im Sinne der DSGVO. Der Anbieter ist somit hinsichtlich der Klient:innen-Daten weder Auftragsverarbeiter noch Berufsgeheimnisträger. Die Verantwortlichkeit für die Klient:innen-Daten und die Einhaltung der Schweigepflicht nach § 203 StGB verbleibt vollständig beim Kunden.
(3) Hinsichtlich der vom Anbieter selbst verarbeiteten Daten (insbesondere Lizenz-Account-Daten des Kunden) gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die stateless-Architektur des Cockpits nicht durch eigene Maßnahmen (z. B. Speicherung von Klient:innen-Daten in fremden Tools über Copy-Paste) zu unterlaufen, soweit dies seine eigene Datenschutz- oder Schweigepflicht beeinträchtigen würde.
§ 10Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter strebt eine durchgehende Verfügbarkeit des Cockpits an, schuldet diese jedoch nicht. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und im Vorfeld angekündigt.
(2) Verfügbarkeitseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen bei Hosting-Dienstleistern oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen begründen keine Ansprüche des Kunden.
§ 11Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dem Kunden aus einer Pflegegradeinschätzung oder Leistungsempfehlung des Cockpits entstehen, sofern diese auf einer fehlerhaften Eingabe des Kunden, einer eigenständigen Fehleinschätzung des Kunden oder einer Abweichung der tatsächlichen Begutachtung durch den MD/Medicproof beruhen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Preisstrukturen, Kundenlisten) geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
(2) Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies aus regulatorischen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird und dem Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächsten möglichen Zeitpunkt zu kündigen.
§ 14Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.